Nachuntersuchung
Die Nachuntersuchung überprüft, ob die zuvor eingeleiteten Maßnahmen — seien sie technischer, betrieblicher oder organisatorischer Art — wirksam waren und die Trinkwasserinstallation wieder den Anforderungen der TrinkwV entspricht.
Was ist eine Nachuntersuchung?
Die Nachuntersuchung ist eine gezielte Trinkwasseruntersuchung, die nach Abschluss von Sanierungs-, Spül- oder sonstigen Maßnahmen durchgeführt wird. Sie dient der objektiven Überprüfung des Maßnahmenerfolgs und ist ein zentraler Bestandteil des Regelwerks der Trinkwasserverordnung.
Die Nachuntersuchung folgt einem Probenahmeplan, der durch die Fachperson in Abstimmung mit dem Sanierungskonzept erstellt wurde. Die Untersuchungsergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und können dem Gesundheitsamt vorgelegt werden.
Wann ist eine Nachuntersuchung erforderlich?
Nach der Trinkwasserverordnung ist eine Nachuntersuchung in folgenden Fällen erforderlich:
Nach Sanierungsmaßnahmen
Wenn technische Maßnahmen an der Trinkwasserinstallation durchgeführt wurden, ist eine Nachuntersuchung vorgeschrieben, um den Sanierungserfolg zu verifizieren.
Nach orientierender Untersuchung mit Befund
Wurde bei einer orientierenden Untersuchung ein Legionellenbefund festgestellt, ist nach Einleitung von Maßnahmen eine Nachuntersuchung durchzuführen.
Auf Anordnung des Gesundheitsamtes
Das Gesundheitsamt kann eine Nachuntersuchung anordnen, wenn es dies zur Überwachung der Trinkwasserqualität für erforderlich hält.
Nach betrieblichen Maßnahmen
Auch nach Änderungen am bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasserinstallation kann eine Nachuntersuchung sinnvoll sein, um die Wirksamkeit der Anpassungen zu überprüfen.
Anforderungen der Trinkwasserverordnung
Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass die Nachuntersuchung den gleichen Qualitätsanforderungen unterliegt wie die Erstuntersuchung:
- Akkreditierte Untersuchungsstelle — Die Laboruntersuchung muss in einer für die Legionellenanalytik akkreditierten Stelle erfolgen.
- Qualifizierte Probennahme — Die Probennahme wird durch geschultes Personal gemäß einem zuvor erstellten Probenahmeplan durchgeführt.
- Dokumentation — Die Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten, der auch die Vergleichbarkeit mit früheren Untersuchungen ermöglicht.
- Meldepflichten — Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwerts bestehen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt. Die Prüfung dieser Pflichten obliegt der Untersuchungsstelle.
Dokumentation und weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse der Nachuntersuchung werden in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser enthält die Messwerte aller beprobten Stellen, die Bewertung durch die Untersuchungsstelle und — sofern erforderlich — Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Die Prüfung der Ergebnisse und die Entscheidung über gegebenenfalls erforderliche weitere Maßnahmen obliegen der beauftragten Fachperson und dem Betreiber der Trinkwasserinstallation in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.
Diese Website ist keine offizielle Informationsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg, eines Gesundheitsamtes oder des Umweltbundesamtes.
Fernando Herrero Ruiz, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung Smithbros Productions, führt selbst keine Trinkwasseruntersuchungen, Ortsbesichtigungen, Risikoabschätzungen, Gutachten oder Sanierungsarbeiten aus. Nachuntersuchungen erfolgen ausschließlich durch die vermittelte Fachperson oder Organisation.
Nachuntersuchung anfragen
Beschreiben Sie Ihre Situation und die bereits durchgeführten Maßnahmen. Wir prüfen die Möglichkeit einer Vermittlung einer Fachperson für die Nachuntersuchung in Hamburg.
Jetzt anfragen →Oder rufen Sie an: +41 76 249 05 02